Objektversorgung

Die terrestrische Funkversorgung in ganz Luxemburg ist das wesentliche Ziel des RENITA Netzes. Die Abdeckung des Inneren aller sich im Abdeckungsbereich befindlichen Gebäude kann dabei nicht gewährleistet werden. Zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit besteht trotzdem die Notwendigkeit RENITA in Gebäuden einer bestimmten Größe, Wichtigkeit oder Kritizität zu nutzen. In diesen Fällen muss der Gebäude-Besitzer oder –Betreiber das Gebäude mit einer Objektfunkversorgungs-Anlage ausstatten welches das RENITA Signal im Gebäude verstärkt und verteilt.

Um den qualitativ hochwertigen Aufbau und den ordnungsmäßigen Betrieb von Objektfunkanlagen garantieren zu können, hat das Staatsministerium Leitlinien ausgearbeitet welche den prozeduralen Ablauf sowie die technischen Vorgaben für RENITA-Objektfunkanlagen in einem konsolidierten Dokument festhalten. Das Dokument richtet sich am Objektbesitzer, Objektfunkanlagen-Erbauer, Integratoren und Betreiber.

Die erste Version des Leitlinien-Dokumentes „Mémento pour la couverture RENITA à l’intérieur de bâtiment“ wurde im Februar 2018 publiziert. Die neue Version 2.2 des Mémento ist seit Oktober 2021 verfügbar.

RENITA Urban Inhouse Concept

Damit das RENITA Netz weitestgehend vor ausgestrahlten Störungen durch Objektfunkanlagen geschützt werden kann, wurden 3 Zonen im Umfeld der Städte Luxemburg und Esch-sur-Alzette festgelegt, in denen keine Netzanbindung über die Luftschnittstelle zulässig ist. Gebäude innerhalb dieser Zonen müssen über optische Glasfasern mit eigens dafür vorgesehenen Basisstationen verbunden werden (siehe Memento TMO-I6). Das Staatsministerium behält sich das Recht vor, die Zonen anzupassen oder ggf. die Glasfaseranbindung auch für Gebäude außerhalb dieser Zonen vorzuschreiben.

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