Die terrestrische Funkversorgung in ganz Luxemburg ist das wesentliche Ziel des RENITA Netzes. Die Abdeckung des Inneren aller sich im Abdeckungsbereich befindlichen Gebäude kann dabei nicht gewährleistet werden. Zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit besteht trotzdem die Notwendigkeit RENITA in Gebäuden einer bestimmten Größe, Wichtigkeit oder Kritizität zu nutzen. In diesen Fällen muss der Gebäude-Besitzer oder –Betreiber das Gebäude mit einer Objektfunkversorgungs-Anlage ausstatten welches das RENITA Signal im Gebäude verstärkt und verteilt.
Um den qualitativ hochwertigen Aufbau und den ordnungsmäßigen Betrieb von Objektfunkanlagen garantieren zu können, hat das Staatsministerium Leitlinien ausgearbeitet welche den prozeduralen Ablauf sowie die technischen Vorgaben für RENITA-Objektfunkanlagen in einem konsolidierten Dokument festhalten. Das Dokument richtet sich am Objektbesitzer, Objektfunkanlagen-Erbauer, Integratoren und Betreiber.
Die erste Version des Leitlinien-Dokumentes „Mémento pour la couverture RENITA à l’intérieur de bâtiment“ wurde im Februar 2018 publiziert. Die neue Version 3 des Mémento ist seit Februar 2025 verfügbar.
Eine wichtige Neuerung ist, dass in Gebäuden, deren Baugrundfläche (frz.: "emprise au sol") kleiner ist als 2500 m² und die mit nur einem Untergeschoss unterkellert sind, keine RENITA Inhouse Installation notwendig ist und infolgedessen kein Antrag auf eine RENITA Inhouse Netzabdeckung mehr gestellt werden muss.
Für alle übrigen Projekte muss vorab der CGDIS kontaktiert werden um deren Kommunikationsbedarf im Falle eines Einsatzes zu ermitteln. Die Kennnummer des Gebäudenutzungstyps („numéro du type d’exploitation“) sowie die Anzahl der Kanäle die sie für eine RENITA Netzabdeckung innerhalb Ihres Gebäudes benötigen, kann der CGDIS Ihnen mitteilen. Diese Angaben sind erforderlich um das Antragsformular unserer RENITA Inhouse Prozedur ordnungsgemäß auszufüllen.
Die neuen Antragsformulare sind ab sofort auf unserer Internetseite unter dem Reiter „Formulare“ verfügbar.
Im folgenden Flussdiagramm sind die wesentlichen Etappen der aktualisierten Prozedur dargestellt:

RENITA Urban Inhouse Concept
Damit das RENITA Netz weitestgehend vor ausgestrahlten Störungen durch Objektfunkanlagen geschützt werden kann, wurden 3 Zonen im Umfeld der Städte Luxemburg und Esch-sur-Alzette festgelegt, in denen keine Netzanbindung über die Luftschnittstelle zulässig ist. Gebäude innerhalb dieser Zonen müssen über optische Glasfasern mit eigens dafür vorgesehenen Basisstationen verbunden werden (siehe Memento TMO-I6). Das Staatsministerium behält sich das Recht vor, die Zonen anzupassen oder ggf. die Glasfaseranbindung auch für Gebäude außerhalb dieser Zonen vorzuschreiben.

