Wir haben die Freude Ihnen mitzuteilen, dass wir unseren Leitfaden „Mémento concernant la couverture RENITA à l’intérieur de bâtiments“ in seiner dritten Fassung nun veröffentlicht haben. Das Dokument ist auf unserer Homepage unter dem Reiter „Publikationen“ als PDF-Download verfügbar.
Diese aktualisierte und komplett überarbeitete Auflage enthält neben ausfühlicheren technischen Angaben auch eine Optimierung unserer Antragsprozeduren welche, in Zusammenarbeit mit dem "Comité interministériel d’experts pour les besoins de couverture RENITA à l’intérieur de bâtiments" ausgearbeitet wurden, um die verwaltungsübergreifenden Prozeduren aufeinander abzustimmen und ihre Abwicklung zu vereinfachen.
Die neuen Antragsformulare sind auf unserer Internetseite unter dem Reiter „Formulare“ verfügbar.
Eine wichtige Neuerung ist, dass in Gebäuden, deren Baugrundfläche (frz.: "emprise au sol") kleiner ist als 2500 m2 und die mit nur einem Untergeschoss unterkellert sind, keine RENITA Inhouse Installation notwendig ist und infolgedessen kein Antrag auf eine RENITA Inhouse Netzabdeckung mehr gestellt werden muss.
Für alle übrigen Projekte muss vorab der CGDIS kontaktiert werden um deren Kommunikationsbedarf im Falle eines Einsatzes zu ermitteln. Die Kennnummer des Gebäudenutzungstyps („numéro du type d’exploitation“) sowie die Anzahl der Kanäle die sie für eine RENITA Netzabdeckung innerhalb Ihres Gebäudes benötigen, kann der CGDIS Ihnen mitteilen. Diese Angaben sind erforderlich um das Antragsformular unserer RENITA Inhouse Prozedur ordnungsgemäß auszufüllen.
Falls, abgesehen vom CGDIS, weitere Nutzer des RENITA Netzes einen Bedarf zur Netzabdeckung bei Ihnen anmelden, sind deren Bedürfnisse selbstverständlich auch zu berücksichtigen.
Im folgenden Flussdiagramm sind die wesentlichen Etappen der aktualisierten Prozedur dargestellt:

Selbstverständlich bedeutet dies NICHT, dass Anfragen die vor der Veröffentlichung des Mementos gestellt wurden, hinfällig sind. Sollte Ihr Projekt von uns eine RIP-Nummer zugeteilt bekommen haben, behält diese nach wie vor Ihre Gültigkeit.